SIGEKO RAB 30

Richtlinien auf Baustellen

In der Planungsphase

  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans im Zuge des Planungsprozesses
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
  • Mitwirken bei sicherheitstechnischen Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Hinwirken auf das Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator in den Vertragsunterlagen
  • Beraten hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Hinwirken auf die Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
  • Mitwirken bei der Prüfung von Angeboten im Zusammenhang mit den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Zusammenstellen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten


In der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung
  • Hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten
  • Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und Bekannt machen aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten
  • Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft
  • Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag und Einschreiten bei Gefahrenzuständen
  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen
  • Fortführen und Abschließen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten