Die wichtigste Aufgaben des CE-Koordinators liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern, die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern durch den Verlust der Versicherungsdeckung!
Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen ist man mit drei Kernbereichen des Haftungsrechts konfrontiert, die potentiell bei einem sicherheitstechnischen Produktmangel für Probleme sorgen können:
Was ist eine wesentliche Änderung einer Maschine versus Bestandschutz?
Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind wesentlich veränderte alte Gebrauchtmaschinen wie Neumaschinen zu betrachten. Dadurch können erhebliche Kosten für die erforderlichen sicherheitstechnischen Nachrüstungen entstehen. Der Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie - Sachgebiet Maschinen der chemischen Industrie - hat daher seinerzeit ein Diagramm entwickelt, das anhand einfacher Kriterien zuverlässig zur Entscheidung führt, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt oder nicht. Die Fragestellungen aus dem Diagramm sind konkreter abgefasst als die Interpretation des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialarbeit aus dem Jahr 2000. Neu aufgenommen wurden Fragen aus der Praxis, wie z. B. die Weiterverwendung gebrauchter Bauteile der Steuerung nach wesentlichen Veränderungen.
Fazit: Bestandsschutz gibt es nicht!
Ist eine Kuckucksuhr eine Maschine?
Eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Somit ist eine Kuckucksuhr im Sinne der Maschinenrichtlinie eine Maschine (Heureka)